Das Neue Jahr kommt mit vielen Überraschungen auf uns zu. Das Trauma der Pandemie mit seiner Antrags- und Prüfungsflut der Überbrückungshilfen, die Folgen der Naturkatastrophen in NRW und vor allem die bevorstehenden Veränderungen in der neuen Legislaturperiode. Der Bedarf an personellen Ressourcen für die Umsetzung und das Wissensmanagement werden groß sein. Das alles und noch viel mehr wird im neuen Jahr auf den Tisch kommen.
Der Jahreswechselbrief bietet Ihnen dazu detailliert den Kompass für Ihre Beratung.
Nutzen Sie unseren Jahreswechselbrief als individuelles Serviceangebot für Ihre Mandanten.
Das Erscheinungsdatum ist der 30. Oktober. Vorbestellungen nehmen wir gerne entgegen. Hier finden Sie eine Musterausgabe des letzten Jahres.
INHALTSVERZEICHNIS
Für Unternehmer
- Reform des Körperschaftsteuerrechts
- Änderungen bei der Bilanzkontrolle
- Neuerungen im Recht der Personengesellschaften – ein Überblick
- Betriebsrentenstärkungsgesetz: Änderungen bei Neuverträgen
- Arbeitgeberzuschuss zur Entgeltumwandlung ab 2022
- Steuerliche Behandlung von Reisekosten ab 2022
- Aufteilung der Kosten auf teilnehmende Mitarbeiter bei Betriebsveranstaltungen
- Künstlersozialabgabe im Jahr 2022
- Diese Unterlagen können 2022 vernichtet werden
- Rückstellungen für die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen
Akuter Handlungsbedarf bis zum Jahresende
- Handlungsbedarf für PIE-Unternehmen: Ab 2022 Trennung von Prüfung und Beratung
- Nutzungsdauer von Computerhardware und Software auf ein Jahr reduziert
- Verjährung von Forderungen 2021: 3-Jahresfrist im Blick behalten
- Das neue Kaufrecht ab 2022: Ein Überblick
- Verschärfte Regelungen für Verpackungen ab 2022
- Löhne, Gehälter, Sozialversicherung
Steuerliche Auswirkungen aus den Corona-Hilfen des Bundes
- Stundung, Vollstreckung sowie Vorauszahlungen
- Verlängerung der Überbrückungshilfen bis Ende 2021
- Antragsfrist für Überbrückungshilfe III bis Jahresende verlängert
- Steuerrecht: Verlängerung von Fristen
- Corona-Pauschale und Homeoffice-Pauschale
- Kurzarbeit
Heilberufe
- Tariflöhne ab 2022
- Die neue Pflegereform und was Sie dazu wissen sollten
- Ab 2022: Elektronische AU soll Arbeitgeber entlasten
Bauherren und Vermieter
- Sonderabschreibung für neue Mietwohnungen nach § 7b EStG
Einkommensteuer und persönliche Vorsorge
- Sonderausgabenabzug
- Drastische Verschärfung der Wegzugsbesteuerung ab dem 1. Januar 2022
- Hartz-IV-Bezieher sollen 2022 drei Euro mehr bekommen
- Entlastungsbetrag für Alleinerziehende
- Keine Förderung mehr von Hybridfahrzeugen
Unser Angebot
Muster-Version: Hier finden Sie vorab ein Designbeispiel Ausgabe 2020/21.
Basis-Version: 119,– EUR
Umfang 16 Seiten, vierfarbig
zum Selberdrucken (PDF)
Premium-Version: 159,– EUR
Umfang 16 Seiten, vierfarbig
Individualisierte Version zum Selberdrucken
in Ihren Kanzleifarben, mit Ihrem Logo und individueller Ansprache (PDF)
Wir kümmern uns um Ihren Mailversand – Für alle Newslettertool-Kunden:
Versand Ihres individuellen Jahreswechselbriefs mit persönlicher Ansprache an Ihren Mandantenverteiler: 59,– EUR (zzgl. Jahreswechselbrief)
Druck
Hochwertiges 100g Papier (DIN A4), 16 Seiten, vierfarbig
ab 50 Exemplare: je 3,90 EUR
ab 100 Exemplare: je 3,70 EUR
ab 200 Exemplare: je 3,40 EUR
Preise zzgl. Versand und MwSt., zzgl. Druckvorlage (Basis oder Premium)