Sondernewsletter - Neues Nachweisgesetz


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Neues Nachweisgesetz gültig ab 1. August 2022. Worauf müssen Arbeitgeber jetzt achten? 

Das Nachweisgesetz schreibt vor, welche Arbeitsbedingungen die Arbeitgeber schriftlich niederlegen und dem Arbeitnehmer aushändigen müssen. Der Erfüllungszeitraum ist eng gesetzt und zudem sanktioniert. Das trifft alle Ihre Mandanten und das zu einem Zeitpunkt, an dem Sie mit den Auswirkungen der Pandemie und dem Tagesgeschäft ohnehin viel zu tun haben. Jetzt ist es wichtig, rechtzeitig zu informieren, damit Ihre Mandanten frühzeitig alle Unterlagen vorbereiten, Rückfragen möglichst gering gehalten werden und die Abwicklung in Ihrer Kanzlei effizient laufen kann.

Ihre Mandanten erwarten zum Nachweisgesetz verständliche Informationen und die Unterstützung Ihres Steuerberaters/Ihrer Steuerberaterin.

Dazu bieten wir Ihnen folgende Unterstützungsangebote: Information, Werbung & Vorbereitung

Aus dem Inhalt:

  • Nachweisgesetz - wichtige arbeitsrechtliche Änderungen
  • Für wen gilt das Nachweisgesetz?
  • Welche Nachweise mussten bisher nach § 1 NachwG geführt werden?
  • Welche Punkte kommen ab 1. August 2022 zusätzlich hinzu?
  • Änderungen im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG)
  • Änderungen im Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG)
  • Für Mitarbeiter auf Auslandseinsatz
  • Alles bedarf der Schriftform
  • Fristen, die zu beachten sind
  • Praktische Handhabung
  • Muster Nachweisschreiben als Praxislösung

Nutzen Sie unsere Sonderinformation für Ihre Mandanten

- Erstellung eines individuellen Newsletters mit Ihrem Logo und Ihren Farben
- Individuelles Textfeld auf der ersten Seite möglich

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- Suchmaschinenoptimierte Einbindung des Sonderrundschreibens in Ihre bestehende Webseite
- Individuelle Inhalte möglich
- Eigener Menüpunkt oder Hinweis auf der Startseite auf Wunsch
- Neuer Antrag auf Googlecrawl (SEO)

Ab 480,-€ (Individualisierung & Einbau)

(Verlinkung Ihrer PDF im Rahmen Ihrer Kundenpflege möglich)

(Alle Preise zzgl. MwSt.)

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