21.09.2024 | Immobilien und Recht
Vermieter dürfen Schäden länger mit Kaution verrechnen

Der Vermieter ist berechtigt, gegen den Kautionsrückzahlungsanspruch des Mieters auch mit verjährten Schadensersatzforderungen wegen Beschädigung der Mietsache aufzurechnen.
Hier finden Sie die Pressemitteiling des BGH: https://www.tinyurl.com/mr2uybu9
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