11.12.2024 | Erneuerbare Energien
Neue Heizungsförderung

Die Antragstellung für die neue Heizungsförderung ist am 27. August wie geplant auch für die dritte und letzte noch offene Antragstellergruppe gestartet. Damit können jetzt auch Unternehmen, Eigentümerinnen und Eigentümer vermieteter Einfamilienhäuser sowie Wohneigentümergemeinschaften (WEG) bei Maßnahmen am Sondereigentum die Heizungsförderung bei der KfW beantragen. Beim Einbau einer klimafreundlichen Heizungsanlage oder beim Anschluss an ein Wärme- oder Gebäudenetz sind Investitionszuschüsse von der KfW erhältlich, für Wohn- wie auch Nichtwohngebäude.
Die dritte Antragstellergruppe kann die Grundförderung von 30 % der förderfähigen Investitionskosten nutzen, plus 5 % Effizienz-Bonus für besonders effiziente Wärmepumpen (also insgesamt bis zu 35 % Förderung) oder einen Emissionsminderungszuschlag. Die Antragstellung für die neue Heizungsförderung erfolgt über das neue Kundenportal „Meine KfW“ (meine.KfW.de).
Quelle: BMWK
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