13.11.2024 | Für Unternehmer
Bundesrat stimmt Bürokratieentlastungsgesetz IV zu
Der Bundesrat hat das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz verabschiedet. Das Gesetz soll Abläufe und Regeln vereinfachen und der Wirtschaft, insbesondere Selbständigen, Unternehmerinnen und Unternehmern, mehr Zeit für ihre eigentlichen Aufgaben verschaffen.
Entlastungsbeiträge im Einzelnen:
- die handels- und steuerrechtlichen Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege werden von zehn auf acht Jahre verkürzt
- mehr digitale Rechtsgeschäfte per E-Mail, SMS oder Messenger-Nachricht ohne das Erfordernis einer eigenhändigen Unterschrift
- digitale Arbeitsverträge, sodass Arbeitgeber auch per E-Mail über die wesentlichen Vertragsbedingungen informieren können
- die Einführung digitaler Steuerbescheide
- eine zentrale Vollmachtsdatenbank für Steuerberater, sodass Arbeitgeber ihren Steuerberatern nicht mehr schriftliche Vollmachten für die jeweiligen Sozialversicherungsträger ausstellen müssen
- Abschaffung der Hotelmeldepflicht für deutsche Staatsangehörige
- Erleichterungen bei Hauptversammlungen börsennotierter Unternehmen, indem zukünftig die Unterlagen online zur Verfügung gestellt werden können
Quelle: www.bundesregierung.de
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