06.02.2025 | Erneuerbare Energien
Bescheinigungen für energetische Gebäudesanierung

Das BMF hat das aktualisierte Muster für die von Fachunternehmen und Personen mit Ausstellungsberechtigung nach § 88 GEG auszustellenden Bescheinigungen für energetische Gebäudesanierung veröffentlicht: https://www.tinyurl.com/3p2su8xe
Ähnliche Artikel
- Berechnen Sie den CO2-Preis Ihrer Heizkosten
- Vermieter dürfen Balkonkraftwerke nicht mehr verbieten
- Neue Heizungsförderung
- Steuerermäßigung für die Erneuerung einer Heizungsanlage
- Gebäudetyp-E-Gesetz: Einfacher, schneller und günstiger Bauen
- Betriebsausgaben trotz steuerfreier Photovoltaikanlage absetzbar?