Wichtige Information - Barrierefreiheit auf Kanzlei-Websites


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Vermehrt erreichen uns Kundenanfragen, da Sie unter anderem von Ihrer Steuerberaterkammer auf das Thema aufmerksam gemacht werden. Wir möchten Ihnen hierzu eine kurze, klare Orientierung geben:

Müssen Kanzlei-Websites barrierefrei sein?

Nein - aktuell sind Kanzlei-Websites rechtlich nicht grundsätzlich zur Barrierefreiheit verpflichtet.

Die gesetzlichen Vorgaben (wie das Behindertengleichstellungsgesetz oder der European Accessibility Act ab 2025) gelten für:

  • öffentliche Einrichtungen (z. B. Ministerien, Behörden),
  • staatlich finanzierte Institutionen,
  • bestimmte größere Unternehmen mit digitalen Produkten und Online-Shops.

Welche Unternehmen sind aktuell ausgenommen?

Kleine Unternehmen

Das Gesetz gilt nicht für Unternehmen, die weniger als 10 Mitarbeitende beschäftigen und einen Jahresumsatz von weniger als 2 Millionen Euro erzielen. Diese Unternehmen sind von den Barrierefreiheitsanforderungen ausgenommen, da davon ausgegangen wird, dass die Umsetzung der Vorgaben für sie unverhältnismäßig hohe Kosten und Aufwand mit sich bringen könnte.

Mittlere Unternehmen

Betriebe mit weniger als 50 Mitarbeitenden und einem Jahresumsatz von weniger als 10 Millionen Euro können von bestimmten Anforderungen des Gesetzes befreit sein, wenn sie nachweisen können, dass die Umsetzung der Barrierefreiheitsanforderungen eine unverhältnismäßige Belastung darstellen würde. Diese Unternehmen müssen jedoch eine begründete Erklärung abgeben, warum die Umsetzung für sie nicht möglich ist.

Wie sich das Thema in der Zukunft weiterentwickelt und ob irgendwann für alle Websites eine Barrierefreiheitspflicht bestehen wird, kann nicht vorhergesehen werden.

Warum Barrierefreiheit trotzdem ein Thema ist

Auch ohne gesetzliche Verpflichtung kann es sinnvoll sein, die eigene Website möglichst "barrierearm" zu gestalten:

  • für Mandantinnen und Mandanten/ potenzielle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen mit Einschränkungen (z. B. Seh- oder Motorikproblemen)
  • für eine bessere Nutzerfreundlichkeit - auch auf mobilen Geräten
  • für Suchmaschinen (Google & Co. bewerten zugängliche Inhalte positiv)
  • als Zeichen von Professionalität und sozialer Verantwortung

Was wir für Sie tun können

Wir programmieren Webseiten grundsätzlich sauber, strukturiert und technisch hochwertig. In der Praxis zeigt sich jedoch: Designwünsche, moderne Elemente und vollständige Barrierefreiheit lassen sich nicht immer ohne Kompromisse vereinen.

Daher empfehlen wir die Anpassung einiger essenzieller Punkte, um Ihre Website möglichst barrierearm und benutzerfreundlich zu gestalten:

  • ausreichende Kontraste für bessere Lesbarkeit
  • gut lesbare Schriftgrößen und klarer Aufbau
  • verständliche Navigation und Menüführung
  • Alt-Texte für Bilder und strukturierte Überschriften
  • Verzicht auf rein visuelle Hinweise (z. B. nur Farbangaben)
  • Integration einer Barrierefreiheitserklärung (z. B. Für DATEV-Videos, PDF-Downloads etc.) in Ihrem Impressum
  • Barrierefreie Kontakt-/Bewerbungsmöglichkeit

Zu der Umsetzung der wichtigsten Punkte finden Sie im Anhang unser Richtpreisangebot zur Orientierung.

Wenn Sie darüber hinaus eine Website wünschen, die den gesetzlichen Anforderungen an Barrierefreiheit vollständig entspricht, sprechen Sie uns bitte an - wir erstellen Ihnen ein individuelles Angebot für die Umsetzung.

Wichtiger Hinweis für Steuerberaterkammern

Als öffentliche Stelle unterliegen Sie der gesetzlichen Verpflichtung zur Barrierefreiheit gemäß dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und der BITV 2.0. Diese Pflicht umfasst nicht nur Ihre Website, sondern auch digitale Dokumente und mobile Anwendungen.

Wir empfehlen Ihnen dringend, sich zeitnah mit uns in Verbindung zu setzen, um Ihre Website entsprechend zu prüfen und notwendige Anpassungen frühzeitig umzusetzen.

Bei Fragen melden Sie sich jederzeit gern - wir sind gerne für Sie da!