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Gebühren in der Unfallversicherung steigen ab Juli um 5 %


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Ärztinnen und Ärzte, die für die gesetzliche Unfallversicherung tätig sind, erhalten ab Juli 5 % mehr Honorar. In den Verhandlungen über die Gebührensätze der gesetzlichen Unfallversicherung hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) eine lineare Honorarsteigerung über fünf Jahre ausgehandelt. In den folgenden vier Jahren sollen die Gebühren für ärztliche Leistungen entsprechend der Grundlohnsummenentwicklung angehoben werden – maximal um 5 % jährlich. Die Anpassung erfolgt immer zum 1. Juli eines Jahres.
Ausnahmen von der Gebührenerhöhung
Die höhere Vergütung gilt für alle Leistungen, die bei einem Wege- oder Arbeitsunfall nach der UV-GOÄ, dem Leistungs- und Gebührenverzeichnis der Unfallversicherung, berechnungsfähig sind. Ausgenommen sind Bereiche, die mit anderen Berufsgruppen, zum Beispiel Physiotherapeutinnen und -therapeuten, separat verhandelt werden. Auch für PCR-Tests nach den Nummern 4780, 4782, 4783 und 4785 der UV-GOÄ gilt die jetzt beschlossene Erhöhung nicht. Sie sollen entsprechend der Kosten, die für diese Tests anfallen, neu bewertet werden.
Überarbeitung von Leistungslegenden
Die Vertragspartner haben außerdem beschlossen, einige Leistungsbeschreibungen in der UV-GOÄ anzupassen. Dazu gehört die Nummer 35 für die Beurteilung und Bewertung von Schnittbildern und/oder Röntgenbildern durch den Durchgangsarzt. Sie kann jetzt nicht nur bei einem Wechsel des Durchgangsarztes abgerechnet werden, sondern auch bei einem Arztwechsel. Dafür wurde die Leistungslegende entsprechend erweitert.
Darüber hinaus haben sich die Vertragspartner darauf verständigt, einzelne Bereiche der UV-GOÄ an die Strukturen der neuen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) anzupassen, um eine moderne und aktuelle Gebührenordnung im Bereich der Unfallversicherung zu erreichen.
Im Vordergrund sollen die für die gesetzliche Unfallversicherung relevanten Bereiche stehen, zum Beispiel Arthroskopie oder ambulantes Operieren.
Quelle: PM KNVO

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