25.08.2023 | Erneuerbare Energien
CO2-Abgabe für Vermieter

Ab 2023 müssen sich Vermieter an der CO2-Steuer beteiligen. Der Anteil der Kosten bestimmt sich dabei je nach Energieeffizienz des Gebäudes nach einem Stufenmodell. Je höher der CO2-Ausstoß des jeweiligen Gebäudes, desto größer wird der zu tragende Kostenanteil für den Vermieter.
Der CO2-Rechner von Haus & Grund Württemberg bietet Ihnen die Möglichkeit, auf einfache Art und Weise eine individuelle Prognose hinsichtlich der CO2-Kosten-Aufteilung zwischen Vermieter und Mieter für Ihre Immobilie zu erstellen.
Die Nutzung des Rechners ist kostenfrei und Sie benötigen nur wenige Angaben: Die Art des eingesetzten Brennstoffs, den Brennstoffverbrauch und die Wohnfläche: https://www.hugw.de/co2-rechner.html
Ähnliche Artikel
- Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
- Neue Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden (§ 35c EStG)
- Umsatzsteuerliche Maßnahmen zur Förderung des Ausbaus von Photovoltaikanlagen
- Dauerdefizitärer Betrieb einer Photovoltaikanlage
- Die Abstandsregeln für PV-Anlagen und Wärmepumpen werden gelockert
- Energetische Mindeststandards – *Neufassung der EU-Gebäudeeffizienzrichtlinie (EPBG)