26.09.2022 | Gesundheitspolitik und Recht
Minijob-Grenze steigt auf 520 EUR

Minijobberinnen und Minijobber können künftig 520 EUR statt 450 EUR durchschnittlich monatlich verdienen. Ab dem 1. Oktober 2022 wird sich die Minijob-Grenze an einer Wochenarbeitszeit von 10 Stunden zu Mindestlohnbedingungen orientieren. Der Gesetzgeber erhöht zum 1. Oktober 2022 den gesetzlichen Mindestlohn auf 12 EUR je Zeitstunde.
Die Verdienstgrenze im Minijob liegt seit dem Jahr 2013 unverändert bei 450 EUR im Monat. Zukünftig wird die Minijob-Grenze dynamisch und am Mindestlohn ausgerichtet angepasst. Erhöht sich der Mindestlohn, steigt also auch die Minijob-Grenze.
Neuregelungen auch beim Überschreiten der Minijob-Verdienstgrenze
Zukünftig wird das unvorhersehbare Überschreiten gesetzlich geregelt. Gelegentlich ist dann ein unvorhersehbares Überschreiten bis zu zwei Kalendermonaten innerhalb eines Zeitjahres möglich. Darüber hinaus darf die Überschreitung maximal 520 EUR monatlich betragen, so dass auf Jahressicht ein maximaler Verdienst bis zur Höhe des 14-fachen der Minijob-Grenze möglich sein wird. Eine Minijobberin oder ein Minijobber darf also grundsätzlich 6.240 EUR über 12 Monate und in begründetem Ausnahmefall höchstens 7.280 EUR im Jahr verdienen.
Quelle: Minijobzentrale
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