28.03.2023 | Gesundheitspolitik und Recht
Grundlegende Reform der Krankenhausvergütung - Empfehlungen der Regierungskommission

Der Bundesgesundheitsminister spricht von „Revolution“ und meint damit den Beginn einer grundlegenden Reform der Krankenhäuser und ihrer Finanzierung. Revolutionen deuten sich in der Geschichte immer dann an, wenn nichts mehr anderes geht. Und in der Tat, alle am Gesundheitssystem Beteiligten sind einhellig der Meinung, dass etwas geschehen muss.
Derzeit stehen 60 % der 1.900 Krankenhäuser vor massiven finanziellen Problemen. Es gibt Qualitätsdefizite in der Behandlung von Patientinnen, Geräte sind veraltet, Investitionsstau in vielen Häusern und die Personalsituation verstärkt immer mehr die Krise. Um etwas zu ändern, muss das bisherige Abrechnungssystem der Fallpauschalen überwunden werden. Nicht die Wirtschaftlichkeit, sondern der Patient soll im Mittelpunkt stehen.
Jetzt tagt alle 14 Tage eine von der Bundesregierung einberufene Kommission. Berufen sind Expertinnen und Experten aus der Versorgung (Pflege und Medizin), der Ökonomie, der Rechtswissenschaften und ein an das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) angebundener Koordinator. Die Kommission hat in ihrer ersten Stellungnahme bereits am 11. Juli 2022 Empfehlungen für eine Reform der stationären Vergütung für Pädiatrie, Kinderchirurgie und Geburtshilfe vorgelegt und kurz- sowie mittelfristige Ziele verfasst. Es soll jetzt alles ganz schnell gehen.
Geplant ist ein umfassendes Reformgesetz, an dem insbesondere auch die Länder mitarbeiten müssen. Denn ihnen untersteht die Verantwortung für die Verwaltung der Kliniken.
Um Ihnen einen ersten Einblick zu vermitteln, können Sie unter diesem Shortlink ein aktuelles Ergebnis der Kommissionsarbeit nachlesen. Shortlink: https://www.tinyurl.com/28hazsnh
Quelle: PM BMG/ARD
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