WEG muss nicht immer mehrere Angebote einholen


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Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass eine Wohnungseigentümergemeinschaft vor der Beauftragung von Erhaltungsmaßnahmen nicht automatisch mehrere Vergleichsangebote einholen muss. Eine starre Pflicht gibt es also nicht; entscheidend bleibt, ob der Beschluss im Einzelfall ordnungsmäßiger Verwaltung entspricht.
Im Streitfall ging es um Beschlüsse einer WEG zu Reparatur- und Erhaltungsarbeiten. Die Vorinstanzen hatten unterschiedlich entschieden, weil die Kläger beanstandet hatten, dass keine drei Angebote vorlagen. Der BGH hat diese Sicht nun korrigiert und die Anforderungen an die Beschlussfassung gelockert.
Für die Praxis ist das eine spürbare Erleichterung. Wohnungseigentümergemeinschaften müssen zwar weiterhin wirtschaftlich sinnvoll entscheiden, aber sie sind nicht mehr schematisch an eine „Drei-Angebote-Regel“ gebunden.
Das bedeutet allerdings nicht, dass Angebote unwichtig wären. Je größer die Maßnahme und je höher die Kosten, desto wichtiger bleibt es, dass die Eigentümer die Entscheidung nachvollziehbar vorbereiten und die wirtschaftliche Angemessenheit prüfen.
Quelle: BGH, Urteil vom 27.03.2026, V ZR 7/25; BGH, Pressemitteilung vom 27.03.2026