01.03.2026 | Steuern und Recht
Was ändert sich 2026 für Unternehmen
Zum 1. Januar 2026 treten in Deutschland umfangreiche steuerliche Entlastungen in Kraft, die sowohl die Kaufkraft der Bürger stärken als auch die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen durch gezielte Kostensenkungen und Innovationsanreize fördern sollen.
Um die Effekte der kalten Progression abzumildern, wurden der Grundfreibetrag und die Tarifeckwerte nach dem Steuerfortentwicklungsgesetz angepasst. Der Betrag, bis zu dem Einkommen steuerfrei bleibt, steigt 2026 auf 12.348 EUR (2025: 12.096 EUR). Für Verheiratete gilt mit 24.696 EUR der doppelte Wert. Die übrigen Eckwerte des Einkommensteuertarifs werden nach rechts verschoben. Der Spitzensteuersatz von 42 % greift dadurch erst ab einem zu versteuernden Einkommen von 69.799 EUR.
Senkung der Energiekosten
Die Bundesregierung entlastet das produzierende Gewerbe sowie die Land- und Forstwirtschaft durch eine dauerhafte Senkung der Energiepreise. Stromsteuer: Diese wird für über 600.000 Unternehmen auf den EU-Mindeststeuersatz von 0,05 Cent pro Kilowattstunde gesenkt. Bisher lag der Regelsatz bei 2,05 Cent/kWh. Neben der Großindustrie profitieren insbesondere mittelständische Betriebe wie Bäckereien oder Handwerksunternehmen, was deren Betriebskostenstrukturen spürbar verbessert.
Ausweitung der Forschungszulage
Für Unternehmen, die in Forschung und Entwicklung (FuE) investieren, wurden die Rahmenbedingungen des Forschungszulagengesetzes (FZulG) deutlich verbessert. Die maximal förderfähigen FuE-Kosten steigen von 10 Millionen EUR auf 12 Millionen EUR pro Wirtschaftsjahr.
Gemeinkostenpauschale: Erstmals können Unternehmen zusätzlich zu den direkten Kosten eine pauschale Overhead-Rate von 20 % geltend machen. Dies erhöht die Liquidität ohne zusätzlichen Dokumentationsaufwand. Die maximale Zulage steigt damit auf bis zu 3 Millionen EUR, für KMU sogar auf bis zu 4,2 Millionen EUR (bei 35 % Fördersatz).
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